„Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021" tritt am Freitag, den 17.09.2021 in Kraft
Aquakulturunternehmen, die vom Hochwasser im Juli 2021 betroffen wurden, können ab Freitag den 17.09.2021 Förderanträge für den Wiederaufbau stellen.
Förderanträge können voraussichtlich ab Freitagvormittag unter www.landwirtschaftskammer.de abgerufen werden.
Die Förderanträge können digital oder handschriftlich ausgefüllt werden, und müssen dann ausgedruckt und unterschrieben per Post an die örtliche Kreisstelle der Landwirtschaftskammer gesendet werden.
Grundinformationen zur Förderung im Bereich der Aquakultur und Fischerei:
Schäden werden in der Regel ab einem Betrag von 5.000 € berücksichtigt, die förderfähigen Kosten ergeben sich aus der Summe der Schäden an Wirtschaftsgütern und Wiederherstellungskosten sowie aus den Einkommenseinbußen.
Die vollständigen Fördermodalitäten entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie (s. Linksammlung).
Linksammlung
Förderanträge:
www.landwirtschaftskammer.de
Förderrichtlinie:
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021-09-13%20MHKBG%20F%C3%B6rderRL%20Wiederaufbau%20NRW_gesamt.pdf
Übersicht d. Kreisstellen:
https://www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm
Grundsätzliche Informationen:
https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe
Auf Einladung des Verbands Fischkultur NRW besichtigten die Landtagsabgeordneten Dr. Patricia Peil, Rainer Deppe und Dr. Ralf Nolten am Montag, den 20. September 2019, die Forellenzucht Mohnen. Allesamt sind die Gäste des Verbands Mitglieder des CDU-Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Im Rahmen einer Betriebsführung informierten sich die interessierten Politiker über die Fischproduktion in Nordrhein-Westfalen. Im Anschluss daran wurden konstruktive Gespräche zur Wegbereitung einer zukunftsfähigen Fischzucht in NRW geführt. Insbesondere die Behandlung von Ablaufwasser und die Genehmigungspraxis von Wasserrechten wurden diskutiert. Die politischen Vertreter waren ebenfalls der Auffassung, dass eine gewisse Emission bei der Erzeugung von hochwertigen regionalen Lebensmitteln vertretbar ist.
Unter dem Motto „Fisch aus NRW – Hier hat Fisch Kultur" vertrat der Verband der Fischzüchter und Teichwirte e.V. seine Mitglieder am 30. und 31. August 2019 auf dem Bürgerfest des Bundespräsidenten im Garten des Schloss Bellevue.
Neben Finnland war Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr als Gastland auf dem Bürgerfest des Bundespräsidenten geladen. Als Cateringpartner des Bürgerfestes erhielt der Verband die Möglichkeit, die Gäste des Bundespräsidenten mit frischen Fischprodukten aus Nordrhein-Westfalen beköstigen zu dürfen. Im Mittelpunkt des Festes stand das vielfältige Engagement ehrenamtlich aktiver Menschen in Deutschland.
Am ersten Tag des Bürgerfestes würdigte der Bundespräsident Bürgerinnen und Bürger mit einer persönlichen Einladung, die sich in besonderer Weise für unsere Zivilgesellschaft einsetzen. Auch der Verband durfte sich über den Besuch seiner persönlichen Ehrengäste freuen. Am zweiten Tag waren im Rahmen des „offenen Schlosses" alle Interessierten Bürger herzlich willkommen.
P R E S S E M I T T E I L U N G
Auf Einladung der heimischen Fischwirtschaft - Fischkultur NRW - besuchte NRW Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am 26.08.2019 einen Forellenzuchtbetrieb im Sauerland. In Südwestfalen insgesamt liegt ein Schwerpunkt der Forellenzucht in Nordrhein-Westfalen. Nach einer Betriebsbesichtigung mit Inhaber Norbert Linn tauschte sich die Ministerin mit dem Verband der nordrhein-westfälischen Fischzüchter und Teichwirte über die Zukunft und aktuelle Herausforderungen der Fischerzeugung aus.
Verbandsvertreter diskutierten mit der Politik über die Zukunft der Fischzucht in Nordrhein-Westfalen. Von links: Stefan Hundt (Bürgermeister Lennestadt), Norbert Linn (Betriebsinhaber), Ursula Heinen-Esser (Umweltministerin), Andreas Pilgram (Vorsitzender Verband nordrhein-westfälischer Fischzüchter und Teichwirte), Jochen Ritter (MdL) und Wolfgang Rameil (stellvertretender Verbandsvorsitzender)
Durch die Forellenkönigin Joyce Hessler, Auszubildende im Betrieb von Andreas Pilgram, kamen die
Redakteure der Reihe Markt im WDR-Fernsehen auf diese Karpfenteichwirtschaft in NRW. Vor Ort
machten sich die Fernsehmacher ein Bild von der heimischen Fischproduktion und interviewten den
Vorsitzenden des Verbandes nordrhein-westfälischer Fischzüchter und Teichwirte als Fisch-Experten.
Eine gute Werbung für die heimische Aquakultur!
Die Sendung wird ausgestrahlt am Mittwoch, den 10.07.2019 um 20:15 im WDR.
Der neue Vorstand setzt sich nun folgendermaßen zusammen:
Vorsitzender – Andreas Pilgram
Stellvertretender Vorsitzender – Wolfgang Rameil
Geschäftsführer – Dr. Michael Möhlenkamp
Vorstandsmitglied – Frank Baumüller
Vorstandsmitglied – Michael Kamp
Vorstandsmitglied – Markus Kühlmann
Vorstandsmitglied – Elmar Mohnen
Vorstandsmitglied – Uli Schulte
Ob Bier oder Bratwurst, Porzellan oder Heu, Spargel oder Hüte – Deutschland hat viel zu bieten: kulinarisch, kulturell und landschaftlich. Um auf diese regionalspezifischen Besonderheiten aufmerksam zu machen und für die Regionen und ihre Produkte zu werben, engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich. Zahlreiche regionale Produktköniginnen, Regionalprinzessinnen, Hofdamen und Könige, die in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche KönigInnen e. V. zusammengeschlossen sind, haben sich in diesem Jahr mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Berlin getroffen.
P R E S S E M I T T E I L U N G
»Internationale Grüne Woche« vom 18. – 27. Januar 2019 in Berlin und auf der »Jagd und Hund« vom 29. Januar – 3. Februar 2019 in Dortmund
Der Verband nordrhein-westfälischer Fischzüchter und Teichwirte ist Kooperationspartner des Landes NRW auf der Grünen Woche in Berlin. Hier besteht die Gelegenheit, für regional erzeugten Fisch zu werben und den Verband als Ansprechpartner für die Belange der Binnenfischerei und Aquakultur in Nordrhein-Westfalen zu präsentieren.
Für die Vergrämung von Kormoranen an Gewässern in Naturschutzgebieten sind Einzelfallprüfungen durch die Naturschutzbehörden notwendig. Hierzu hat das Land NRW Hinweise verfasst, die Sie vor einer Antragsstellung unbedingt beachten sollten, damit Einzelfallgenehmigungen schnell und reibungslos erfolgen können.
Nach Jahren eingeschränkter Handlungsfähigkeit vieler Angler, Natur- und Artenschützer in Sachen Kormoran wurde dem Fischartenschutz endlich wieder mehr Beachtung geschenkt. Die neue Kormoranverordnung ist am 21.06.2018 in Kraft getreten. Nach vielen Gesprächen ist das Umweltministerium NRW den Vorstellungen des Fischereiverbandes NRW und des Verbandes der Fischzüchter und Teichwirte in den meisten Punkten gefolgt und schafft mit der neuen Verordnung eine gute Voraussetzung für den aktiven Fischarten- und Gewässerschutz.
In §1 Zweck der Verordnung heißt es: „Diese Verordnung dient dem Schutz der natürlich vorkommenden Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane ...".
Pressemitteilung des DAFV
Hamburg/Berlin: Der Deutsche Angelfischerverband und der Deutsche Fischerei-Verband begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments und erwarten von der EU-Kommission und der Bundesregierung jetzt umgehend Schritte hin zu einem tatsächlichen Bestandsmanagement beim Kormoran.
Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 fordert das Europäische Parlament die EU-Kommission auf: „gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den betroffenen Aquakulturen abgewendet werden."
Der Vorstand hat in langen Verhandlungen ein Label für regional erzeugten Fisch verabschiedet. An den Gesprächen waren neben den Verbandsvertretern auch Vorstandsmitglieder des Vereins Ernährung NRW, das Umweltministerium, das LANUV sowie die ACG (Agrar-Control GmbH) beteiligt. Dem Zeichen liegen bestimmte Kriterien zu Grunde, die penibel einzuhalten sind, um dem Verbraucher die regionalen Erzeugnisse aus Überzeugung anbieten zu können. Den gleichen Anforderungen unterliegt auch das Produktzeichen „Geprüfte Qualität" des Vereins Ernährung NRW, das durch denselben Zertifizierungsvorgang erworben werden kann. Nutzen Sie diese Zeichen, um sich einen besseren Absatzmarkt für Ihre regionalen Erzeugnisse zu sichern.